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Energieberatung

Zuverlässig und fundiert

Individueller Sanierungsfahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zu 80% geförderte Schritt-für-Schritt Sanierungsanleitung. Die Schritte erfolgen durch Maßnahmenpakete, die durch Fördermöglichkeiten mitfinanziert werden können. Dabei wird der Sanierungsfahrplan auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und zeitlichen Vorstellungen abgestimmt. Zusätzlich erhalten Sie mit dem iSFP für Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagetechnik einen Förderbonus von 5% auf Ihre zukünftigen Fördersätze.

Förderanträge für Einzelmaßnahmen BEG EM

Im Rahmen des BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) besteht die Möglichkeit einzelne Sanierungsmaßnahmen als Zuschussvariante fördern zu lassen. Hierbei werden abhängig von der Maßnahme und der damit verbundenen Nebenarbeiten die förderfähigen Kosten ermittelt und zu den entsprechenden Fördersätzen bezuschusst. Die Antragsstellung erfolgt bei dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und muss unter Einbezug eines Energieeffizienz-Experten (Energieberater) erfolgen.  Nach Fertigstellung der Bauleistungen stellt der Energieeffizienz-Experte die nötigen Erfüllungserklärungen und -bestätigungen zusammen, so dass der Zuschuss der Einzelmaßnahme auf Ihr Konto ausgezahlt werden kann. Die Kosten für die Antragsbegleitung werden den förderfähigen Kosten hinzugeführt und mit 50% durch die BEG bezuschusst.

Thermografie-Aufnahmen

Durch die Durchführung thermografischer Aufnahmen eines Wohngebäudes können Wärmebrücken ausfindig gemacht und visualisiert werden. Die Thermografie ist eine zerstörungsfreie Prüfmethode und eignet sich daher hervorragend zur Analyse der Gebäudehülle im Vorfeld. Auch die Funktionfähigkeit von behobenen Wärmebrücken können durch thermografische Aufnahmen bestätigt werden. Aufgrund der Emission von Wärmestrahlung der Oberflächen können thermische Prozesse beobachtet und visualisiert werden. Die Auswertung der Aufnahmen bedarf ein hohes Maß an bauphysikalischem Verständnis. Nur so kann sichergestellt werden, dass die richtigen Maßnahmen entsprechend abgeleitet werden.

Heizlastberechnung

Um die Heizungsanlage und deren Komponenten adäqaut auslegen zu können berechnen wir die Heizlast der einzelnen Räume eines Gebäudes nach DIN EN 12831.

Bei Sanierungsvorhaben bei Bestandsgebäuden ermitteln wir den Wärmedurchgangskoeffizient der Außenbauteile und liefern somit höchstmögliche Genauigkeit für eine präzise Auslegung der Wärmeübergabeflächen.

Lüftungskonzepte

Das Ziel des Lüftungskonzepts ist die Sicherstellung des benötigten Mindestluftwechsels zum Feuchteschutz. Konzepte dieser Art spielen vor allem bei modernen Neubauten oder bei energieeffizienten Sanierungen eine zentrale Rolle. Der Mindestluftwechsel wird wiederum durch die Lüftungsnorm DIN 1946-6 festgelegt.

Erfüllung des EWärmeG

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG 2015) fordert beim Tausch einer bestehenden Heizungsanlage die Nutzung von 15% der Wärme aus erneuerbaren Energien.

Die Erfüllungspflicht kann neben der direkten Nutzung von erneuerbarer Energien auch durch Kombination sogenannten Erstazmaßnahmen erfüllt werden.

Wir helfen Ihnen die für Sie am besten geeignete Maßnahmenkombination auszuarbeiten und diese zu Dokumentieren. Zuletzt erstellen wir Ihnen den behördlich geforderten Nachweis zur Erfüllung des Gesetzes.

U-Wert Bestimmung

Im Hinblick auf eine Einstufung von Bauteilen in ihrer thermischen Qualität stellt die Baustoffkunde eine zentrale Rolle dar. Abhängig von den jeweiligen Möglichkeiten und dem damaligen Bewusstsein bei der Erstellung von Gebäuden, ist es unter Umständen zweckmäßig die thermische Qualität von Bauteilen genauer zu bestimmen. Dies kann entweder auf Basis einer temperaturbasierten Methode mittels eines U-Wert-Messgeräts oder anhand einer Laboruntersuchung von zuvor entnommenen Bauteilproben erfolgen.

Hydraulischer Abgleich

Nach EnSimiMaV §3 Abs 1-4 ist zu für Bestandsgebäude zu den jeweiligen Stichtagen ein hydraulischer Abgleich durchzuführen. Um die bestehende Heizungsanlage optimal zu betreiben wird der hydraulische Abgleich nach Maßgabe des Verfahrens B nach der ZVSHK-Fachregel durchgeführt. Hierbei werden die notwendigen Durchflussmengen der einzelnen Wärmeübergabeflächen angepasst und somit das gesamte System abgestimmt.

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